Ab 1.1.2016 gilt in Österreich die Barrierefreiheit für alle Unternehmen in vollem Umfang. Betroffen sind alle baulichen Anlagen, Verkehrsmittel, Internetzugänge usw. Diese müssen barrierefrei sein, also für jeden ohne Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und benutzbar. Beim baldigen Ende der Übergangfrist geht es nicht nur darum, gesetzeskonform zu handeln, sondern vielmehr darum, jedem Kunden eines Unternehmens Zugang zu gewähren.
Barrierefreie Websites werden Pflicht
Ab 1.1.2016 gilt in Österreich die Barrierefreiheit für alle Unternehmen in vollem Umfang. Betroffen sind alle baulichen Anlagen, Verkehrsmittel, Internetzugänge usw. Diese müssen barrierefrei sein, also für jeden ohne Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und benutzbar. Beim baldigen Ende der Übergangfrist geht es nicht nur darum, gesetzeskonform zu handeln, sondern vielmehr darum, jedem Kunden eines Unternehmens Zugang zu gewähren.

WICHTIGEN ZIELGRUPPEN DEN ZUGRIFF ERLEICHTERN
Eine barrierefreie Webseite ist wichtig, da speziell Menschen mit Einschränkung überdurchschnittlich oft im Internet unterwegs sind. Diese Menschen sind auf eine spezielle Aufarbeitung der Webinhalte angewiesen, die über die übliche Darstellung hinausgeht. Ist diese Aufarbeitung nicht gegeben, wird es diesen Menschen nicht möglich sein, Ihre Webseite zu besuchen, Ihr Produkt zu kaufen oder Ihre Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Und da ungefähr 15% der Weltbevölkerung Menschen mit Einschränkung sind, liegt es auf der Hand, dass eine Webseite entsprechend barrierefrei gestaltet werden sollte.
WAS SIND NUN DIE ANFORDERUNGEN AN EINEN BARRIEREFREIEN WEBAUFTRITT?
Richtlinien für einen barrierefreien Webauftritt werden in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 dokumentiert. Es gelten die vier wichtigsten Richtlinien:
- Wahrnehmbarkeit – Informationen und Steuerelemente der Benutzerschnittstelle sind so darzustellen, dass sie von allen Benutzern wahrgenommen werden können.
- Bedienbarkeit – Steuerelemente der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
- Verständlichkeit – Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
- Robustheit – Inhalte müssen so robust sein, dass sie von verschiedensten Benutzerklienten einschließlich assistierender Technologien verlässlich interpretiert werden können.
DIE DREI STUFEN DER BARRIEREFREIHEIT
Es gibt drei Stufen der Konformität: A (minimale Stufe), AA und AAA (höchste Stufe). Für eine Konformität beispielsweise auf Level AA muss die ganze Website alle Erfolgskriterien der Stufe AA (einschließlich jenen von Level A) erfüllen. Alternativ kann auch eine zweite Version der Website angeboten werden, welche dieselben Informationen und Funktionalitäten zur Verfügung stellt und AA-konform ist. Dadurch wird die originale Website nicht durch die barrierefreien Anforderungen verändert, User mit Einschränkungen können die Website aber trotzdem betrachten.
Wie auch immer Sie das Thema angehen, barrierefreie Websites sind ein sehr komplexes Thema, für das man viel Feingefühl braucht. Es gilt, den schmalen Grad zwischen absoluter Benutzbarkeit für alle User und Funktion & Design zu finden. Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf der Website der WKO. Testen Sie auch den Online Barriere-Check der WKO oder wenden Sie sich bei Fragen und Problemen direkt an uns.